Gesetzliche Grundlagen sind geregelt
In der Schweiz werden die Anforderungen an elektronischen Signaturen im ZertES geregelt. Dabei werden die Arten von Signaturen definiert, wobei die wichtigsten die einfache, fortgeschrittene oder die qualifizierte, elektronische Signatur oder das geregelte elektronische Siegel sind. Der Art. 14 Abschnitt 2bis OR stellt die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleich. Diese gesetzliche Grundlage ermöglicht eine digitale Abwicklung der Schriftlichkeit.
Sicherheit als Voraussetzung bei der qualifizierten elektronischen Signatur
Die Anforderungen an Anbietern von elektronischen Signaturen sind hoch. So dürfen qualifizierte elektronische Signaturen nur von anerkannten Anbietern von Zertifizierungsdiensten gemäss ZertES vergeben werden. Die Anbieter müssen gegenüber der akkreditierten Anerkennungsstelle KPMG regelmässig deren Konformität beweisen. Die persönliche Verwaltung der Signatur wird durch eine PKI Infrastruktur mit einer staken Zwei-Faktoren-Authentifizierung (HW-Token) sichergestellt.
Vielzahl von Anbietern
In der Schweiz besteht eine Vielzahl von Lösungsanbietern, einige bieten eigen-ständige Signatur-Plattformen oder auch Integrationsmöglichkeiten für die Signaturprozesse an. Den richtigen Lösungsanbieter für die Bedürfnisse zu finden ist nicht leicht. Eine Übersicht über die Stärken und Schwächen der ver-schiedenen Lösungsanbieter zu erstellen, ist dabei entscheidend.